Allgemeine Buchungs- und Stornierungsbedingungen
Version: 2026-06-v1 (brouillon — en cours de validation juridique)
Die vorliegenden Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Gastgebers und des Mieters bei der Buchung eines Veranstaltungsortes über Spotwee für eine Veranstaltung zu einem festen Datum. Sie ergänzen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform.
1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Buchungs- und Stornierungsbedingungen („CGV“) regeln die Rechte und Pflichten des Gastgebers und des Mieters im Rahmen der Buchung eines Veranstaltungsortes über die Plattform Spotwee für eine Veranstaltung zu einem festen Datum.
1.2. Diese CGV bilden den von Spotwee den Gastgebern und Mietern angebotenen Muster-Mietvertrag. Sie gelten für jede über die Plattform vorgenommene Buchung, sofern die Parteien keine besonderen Bedingungen ausdrücklich gebilligt haben.
2. Beschreibung der Leistung
2.1. Die Leistung besteht in der vorübergehenden Überlassung eines Ortes (Saal, Eventfläche, Garten usw.) zur Durchführung einer Veranstaltung (Hochzeit, Empfang, Seminar, Dreh, Shooting, Workshop usw.) zu einem festen Datum oder Ausführungszeitraum und für eine begrenzte Dauer (stundenweise, halbtags, ganztags usw.).
2.2. Die detaillierte Beschreibung des Ortes (Fläche, Kapazität, Ausstattung, Nutzungsbedingungen, Hausregeln, Zeiten usw.) ist in der Anzeige angegeben und wird in der Buchungsübersicht übernommen.
3. Kein Widerrufsrecht
3.1. Der über die Plattform geschlossene Mietvertrag ist ein Vertrag über nicht zu Wohnzwecken dienende Beherbergungsdienstleistungen und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem bestimmten Datum oder Zeitraum zu erbringen sind, im Sinne von Artikel L221-28 Nr. 12 des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs (Code de la consommation).
3.2. Folglich steht dem Mieter das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht nach Artikel L221-18 des Code de la consommation für Fernabsatzverträge nicht zu.
3.3. Dieser Ausschluss des Widerrufsrechts wird vor Vertragsschluss und in der Buchungsübersicht klar und verständlich mitgeteilt (Artikel L221-5 Nr. 7 des Code de la consommation).
4. Buchungsablauf und Vertragsschluss
4.1. Der Mieter wählt einen Ort aus, gibt die Informationen zur Veranstaltung an (Datum, Uhrzeiten, Personenzahl usw.) und sendet eine Buchungsanfrage.
4.2. Mit dem Absenden der Anfrage wird der Gesamtbetrag der Buchung (einschließlich etwaiger anfallender Gebühren) auf dem Zahlungsmittel des Mieters vorautorisiert, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine tatsächliche Abbuchung erfolgt (mit Ausnahme ausdrücklich ausgewiesener Gebühren).
4.3. Der Gastgeber hat eine festgelegte Frist, um die Anfrage anzunehmen oder abzulehnen. Bei Ablehnung oder ausbleibender Antwort innerhalb der Frist wird die Vorautorisierung automatisch storniert.
4.4. Der Mietvertrag kommt mit der Annahme der Anfrage durch den Gastgeber zustande; zu diesem Zeitpunkt wird die Vorautorisierung eingezogen (tatsächliche Abbuchung beim Mieter).
5. Preis und Zahlungsbedingungen
5.1. Der Gesamtpreis der Buchung (inkl. MwSt.), einschließlich etwaiger Steuern, Zusatzkosten (z. B. Reinigung, Optionen) und gegebenenfalls der Provision von Spotwee bzw. der Servicegebühren, wird gemäß den Artikeln L112-1 und L221-5 des Code de la consommation klar in der Anzeige und in der Buchungsübersicht ausgewiesen.
5.2. Die Zahlung erfolgt über Stripe, einen dritten Zahlungsdienstleister. Spotwee speichert keine vollständigen Kartendaten und verwahrt die Gelder nicht auf einem eigenen Konto.
5.3. Vorbehaltlich einer Stornierung oder Rückerstattung werden die dem Gastgeber zustehenden Beträge 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung über Stripe ausgezahlt, entsprechend dem Modell „Separate Charges and Transfers“.
5.4. Bei Zahlungsausfall (Ablehnung durch die Bank, unbegründete Beanstandung) kann die Buchung ohne Weiteres storniert werden, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.
6. Stornierung durch den Mieter (gestaffelte Stornogebühren)
6.1. Der Mieter kann die Buchung über die Plattform zu folgenden Bedingungen stornieren (Stornogebühren):
- Stornierung ≥ 7 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung: Rückerstattung von 100 % des gezahlten Betrags.
- Stornierung zwischen 72 Stunden und 7 Tagen vor dem Beginn: Rückerstattung von 50 % (die übrigen 50 % verbleiben als Stornogebühr beim Gastgeber).
- Stornierung weniger als 72 Stunden vor dem Beginn oder Nichterscheinen: keine Rückerstattung (100 % verbleiben als Stornogebühr beim Gastgeber).
6.2. Die Fristen bemessen sich nach dem lokalen Datum und der lokalen Uhrzeit des gebuchten Ortes.
6.3. Diese Beträge sind als Stornogebühren zu verstehen, die den Gastgeber für die entgangene Chance einer Weitervermietung des Ortes und für die entstandenen Kosten entschädigen sollen, und nicht als offensichtlich überhöhte Vertragsstrafen.
6.4. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten unbeschadet der Anwendung der Klausel über höhere Gewalt (Artikel 8), die zu einer vollständigen Rückerstattung führen kann.
6.5. Diese Stornogebühren beschränken keine gesetzlichen Rechte des Mieters. Insbesondere behält der Mieter die Möglichkeit, bei Verschulden des Gastgebers (insbesondere schuldhafter kurzfristiger Stornierung oder Nichtkonformität des Ortes) nach allgemeinem Recht zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen.
6.6. Aus Kulanz, insbesondere bei kurzfristigen Buchungen, führt eine Stornierung durch den Mieter innerhalb einer Stunde nach Annahme der Anfrage durch den Gastgeber und vor Beginn der Veranstaltung abweichend von der obigen Staffel zu einer vollständigen Rückerstattung.
7. Stornierung durch den Gastgeber
7.1. Storniert der Gastgeber die Buchung, werden dem Mieter die für die Buchung gezahlten Beträge vollständig erstattet.
7.2. Der Gastgeber verpflichtet sich, Stornierungen auf ein Minimum zu beschränken, und erkennt an, dass eine übermäßige Zahl von Stornierungen Maßnahmen seitens Spotwee nach sich ziehen kann (vorübergehende oder endgültige Auslistung, etwaige Vertragsstrafen).
7.3. Spotwee kann dem Mieter nach eigenem Ermessen Ausweichorte oder eine zusätzliche Kulanzleistung anbieten, ohne dass daraus eine rechtliche Erfolgspflicht entsteht.
8. Höhere Gewalt (beidseitige Klausel)
8.1. Höhere Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unabwendbare und äußere Ereignis, das die Erfüllung des Vertrags unmöglich macht, im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs (Code civil).
8.2. Als höhere Gewalt können beispielsweise (nicht abschließend) gelten:
- ein behördliches oder regulatorisches Verbot von Versammlungen oder der Öffnung des Ortes am Tag der Veranstaltung;
- eine Naturkatastrophe, ein Brand, eine Überschwemmung oder ein Sturm, die den Ort betreffen oder den Zugang unmöglich machen;
- ein Terrorakt oder Unruhen in unmittelbarer Nähe des Ortes;
- die Schließung des Ortes durch eine zuständige Behörde aus Sicherheitsgründen.
8.3. Höhere Gewalt kann sowohl vom Gastgeber als auch vom Mieter geltend gemacht werden.
8.4. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt berufen möchte, muss die andere Partei und Spotwee unverzüglich schriftlich (über die Plattform oder per E-Mail) informieren und alle zweckdienlichen Nachweise vorlegen (behördliche Anordnung, Protokoll, amtliche Bescheinigungen usw.).
8.5. Bei ordnungsgemäß nachgewiesener höherer Gewalt wird der Mietvertrag ohne Weiteres aufgelöst und bereits erbrachte Leistungen werden zurückgewährt (Artikel 1218 Absatz 2 des Code civil); dem Mieter werden die gezahlten Beträge vollständig, ohne Gebühren oder Vertragsstrafen, erstattet; keine der Parteien kann von der anderen Schadensersatz wegen dieser Auflösung verlangen.
8.6. Rein persönliche Umstände des Mieters (Krankheit, die nach der Rechtsprechung nicht als höhere Gewalt gilt, berufliche Verhinderung usw.) gelten nicht automatisch als höhere Gewalt und unterliegen weiterhin der Stornostaffel, sofern der Gastgeber nichts anderes zugesteht.
9. Nichterscheinen und Nutzung des Ortes
9.1. Erscheint der Mieter am vorgesehenen Datum und zur vorgesehenen Uhrzeit ohne vorherige Stornierung nicht (No-Show), gilt die Buchung als in Anspruch genommen und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, vorbehaltlich der Anwendung höherer Gewalt (Artikel 8).
9.2. Der Mieter verpflichtet sich, den Ort entsprechend seiner Zweckbestimmung, den vom Gastgeber festgelegten Hausregeln sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen (Sicherheit, Nachbarschaft, Lärm, Höchstkapazität usw.).
10. Nichtkonformität des Ortes und Beanstandungen
10.1. Weicht der Ort offensichtlich von der wesentlichen Beschreibung ab (z. B. vollständige Nichtverfügbarkeit, unhygienischer Zustand, offensichtliche Gefahr), muss der Mieter den Gastgeber und Spotwee unverzüglich informieren, idealerweise mit Fotos oder Videos als Nachweis.
10.2. Spotwee kann nach eigenem Ermessen eine gütliche Einigung erleichtern (teilweise oder vollständige Rückerstattung, Ausweichort, Kulanzleistung), ohne Erfolgsgarantie und ohne die rechtliche Verantwortung des Gastgebers zu übernehmen.
10.3. Gegebenenfalls können die Beträge dem Mieter ganz oder teilweise erstattet werden, je nach Würdigung der Umstände und der vorgelegten Nachweise.
10.4. Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Gastgebers (offensichtlich nicht konformer Ort, nicht durch höhere Gewalt gerechtfertigte Nichtverfügbarkeit) findet die Stornostaffel des Artikels 6 keine Anwendung: Dem Mieter werden die gezahlten Beträge vollständig erstattet, unbeschadet weitergehender Ansprüche nach allgemeinem Recht.
11. Haftung und Versicherungen
11.1. Der Gastgeber ist für die Konformität und Sicherheit des überlassenen Ortes sowie für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich (Baurecht, Sicherheit, Eigentümergemeinschaft, Vermieter usw.).
11.2. Der Mieter haftet für materielle und immaterielle Schäden, die er selbst oder seine Gäste während der Überlassungsdauer am Ort, an der Ausstattung oder gegenüber Dritten verursachen.
11.3. Gastgeber und Mieter wird dringend empfohlen, die erforderlichen Versicherungen abzuschließen (Haftpflicht, Sachschäden usw.).
12. Streitbeilegung, Mediation und anwendbares Recht
12.1. Jede Beanstandung im Zusammenhang mit einer Buchung ist vorrangig schriftlich an den Kundenservice von Spotwee (OBVEON GROUP) unter contact@spotwee.com zu richten, innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Datum der Veranstaltung.
12.2. Spotwee unterhält ein internes Verfahren zur Bearbeitung von Beanstandungen; unverbindliche Antwortfristen werden dem Mieter mitgeteilt.
12.3. Gemäß den Artikeln L611-1 ff. und L612-1 des Code de la consommation kann der Verbraucher-Mieter nach einer vorherigen schriftlichen Beanstandung, die ohne zufriedenstellende Antwort geblieben ist, kostenlos einen Verbrauchermediator anrufen. Der für OBVEON GROUP zuständige Mediator ist: CM2C — Centre de la Médiation de la Consommation de Conciliateurs de Justice, 49 rue de Ponthieu, 75008 Paris (https://www.cm2c.net).
12.4. Der Mieter kann außerdem die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) nutzen, erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
12.5. Diese CGV unterliegen französischem Recht.